Kostensatzung
Die Feuerwehren der Gemeinde Sulzemoos helfen, wenn Menschen in Not sind und Gefahren abgewehrt werden müssen. Ob für einen Einsatz Kosten erhoben werden, hängt von der Art des Einsatzes und den Umständen des Einzelfalls ab.
Die Gemeinde Sulzemoos regelt dies in ihrer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren. Sie legt fest, in welchen Fällen Kostenersatz möglich ist, wer dafür aufkommen muss und welche Pauschalsätze für Fahrzeuge, Geräte und Personal gelten.
Für die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren wird kein Aufwendungsersatz erhoben. Ob für weitere Maßnahmen desselben Einsatzes Kosten anfallen, prüft die Gemeinde Sulzemoos im Einzelfall.. Für andere Tätigkeiten kann unter den Voraussetzungen der Satzung Kostenersatz anfallen, beispielsweise bei bestimmten Verkehrsunfällen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Einsätzen sowie bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen. Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, prüft die Gemeinde im jeweiligen Fall.
Kostensatzung der Gemeinde Sulzemoos mit Kostenverzeichnis öffnen (PDF)
Wichtig: Wenn Sie einen Brand oder eine andere akute Gefahr bemerken, zögern Sie nicht, die 112 zu wählen. Die Frage möglicher Kosten klärt die Gemeinde anschließend.